Anhänger
für nähere Informationen rufen Sie uns an unter 02154 - 894 59 17
Geschlossener Koffer XL (VIE-TA 100)
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- Ladefläche 445x230x195 cm
- Leermasse ca. 800 kg
- Zul. Ges.-masse 2600 kg
- Stützlast 100 kg
- Nutzlast ca. 1800 kg
- Kugelkopf-Kupplung
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Voraussetzung Tempo 80 km/h
Voraussetzung Tempo 100 km/h
- NICHT ZUGELASSEN FÜR TEMPO 100!
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Pritsche mit Bordwänden XXL (VIE-TA 103)
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- Ladefläche 506x204x30 cm
- Leermasse ca. 660 kg
- Zul. Ges.-masse 2500 kg
- Stützlast 100 kg
- Nutzlast: ca. 1840 kg
- max. Achslast: 3000 kg
- 16 Zurrösen
- Kugelkopf-Kupplung
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Voraussetzung Tempo 80 km/h
- Normale Anhängerkupplung.
- Wenn die u. a. Bedingungen nicht zutreffen.
- Auf Kraftfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor
Tempo 80.
Voraussetzung Tempo 100 km/h
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h schnell fahren:
- Das Zugfahrzeug muss ein PKW oder Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t oder ein LKW sein.
- Antischlingenkupplung: Kugelkopf muss öl- und fettfrei sein.
- Masseverhältnisse Zugmaschine/ Hänger müssen gegeben sein:
Zulässige Masse Anhänger 2500kg ≤ Faktor 1,2 x Leermasse des Zugfahrzeuges (Feld 4 Fahrzeugschein; mindestens 2083 kg). (Faktor X = 1,2 für Anhänger mit Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung).
- Das Zugfahrzeug muss mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet sein.
- Die Stützlast des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden.
- Allgemeine Bedingungen: Zulässige Gesamtmasse Anhänger ≤ zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges.
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Pritsche mit Bordwänden M (VIE-TA 105)
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- Ladefläche 310x160x30 cm mit Laubgitter 63 cm hoch
- Leermasse ca. 332 kg
- Zul. Ges.-masse 750 kg
- Stützlast 50 kg
- Nutzlast: ca. 418 kg (incl. 80 kg Gitter)
- 6 Zurrösen, Gitter abnehmb.
- Kugelkopf-Kupplung
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Voraussetzung Tempo 80 km/h
- Normale Anhängerkupplung.
- Wenn die u. a. Bedingungen nicht zutreffen.
- Auf Kraftfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor
Tempo 80.
Voraussetzung Tempo 100 km/h
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h schnell fahren:
- Das Zugfahrzeug muss ein PKW oder ein Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t oder ein LKW sein.
- Antischlingenkupplung: Kugelkopf muss öl- und fettfrei sein.
- Masseverhältnisse Zugmaschine/ Hänger müssen gegeben sein:Zulässige Masse Anhänger 750kg ≤ Faktor 1,2 x Leermasse des Zugfahrzeuges (Feld 4 Fahrzeugschein; mindestens 682 kg ). (Faktor X = 1,2 für Anhänger mit Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung).
- Das Zugfahrzeug muss mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet sein.
- Die Stützlast des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden.
- Allgemeine Bedingungen: Zulässige Gesamtmasse Anhänger ≤ zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges.
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