Anhänger

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Geschlossener Koffer XL (VIE-TA 100)

   
  • Ladefläche 445x230x195 cm
  • Leermasse ca. 800 kg
  • Zul. Ges.-masse 2600 kg
  • Stützlast 100 kg
  • Nutzlast ca. 1800 kg
  • Kugelkopf-Kupplung
 

Voraussetzung Tempo 80 km/h

  • Normale Anhängerkupplung

Voraussetzung Tempo 100 km/h

  • NICHT ZUGELASSEN FÜR TEMPO 100!



Pritsche mit Bordwänden XXL (VIE-TA 103)

  • Ladefläche 506x204x30 cm
  • Leermasse ca. 660 kg
  • Zul. Ges.-masse 2500 kg
  • Stützlast 100 kg
  • Nutzlast: ca. 1840 kg
  • max. Achslast: 3000 kg
  • 16 Zurrösen
  • Kugelkopf-Kupplung
 

Voraussetzung Tempo 80 km/h

  • Normale Anhängerkupplung.
  • Wenn die u. a. Bedingungen nicht zutreffen.
  • Auf Kraftfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor
    Tempo 80.

Voraussetzung Tempo 100 km/h

Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h schnell fahren:
  • Das Zugfahrzeug muss ein PKW oder Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t oder ein LKW sein.
  • Antischlingenkupplung: Kugelkopf muss öl- und fettfrei sein.
  • Masseverhältnisse Zugmaschine/ Hänger müssen gegeben sein:
    Zulässige Masse Anhänger 2500kg  ≤ Faktor 1,2 x Leermasse des Zugfahrzeuges (Feld 4 Fahrzeugschein; mindestens 2083 kg). (Faktor X = 1,2 für Anhänger mit Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung).
  • Das Zugfahrzeug muss mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet sein.
  • Die Stützlast des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden.
  • Allgemeine Bedingungen: Zulässige Gesamtmasse Anhänger  ≤ zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges.



Pritsche mit Bordwänden M (VIE-TA 105)

  • Ladefläche 310x160x30 cm mit  Laubgitter 63 cm hoch
  • Leermasse ca. 332 kg
  • Zul. Ges.-masse 750 kg
  • Stützlast 50 kg
  • Nutzlast: ca. 418 kg (incl. 80 kg Gitter)
  • 6 Zurrösen, Gitter abnehmb.
  • Kugelkopf-Kupplung
 

Voraussetzung Tempo 80 km/h

  • Normale Anhängerkupplung.
  • Wenn die u. a. Bedingungen nicht zutreffen.
  • Auf Kraftfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor
    Tempo 80.

Voraussetzung Tempo 100 km/h

Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen
auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h schnell fahren:
  • Das Zugfahrzeug muss ein PKW oder ein Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t oder ein LKW sein.
  • Antischlingenkupplung: Kugelkopf muss öl- und fettfrei sein.
  • Masseverhältnisse Zugmaschine/ Hänger müssen gegeben sein:Zulässige Masse Anhänger 750kg  ≤ Faktor 1,2 x Leermasse des Zugfahrzeuges (Feld 4 Fahrzeugschein; mindestens 682 kg ). (Faktor X = 1,2 für Anhänger mit Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung).
  • Das Zugfahrzeug muss mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet sein.
  • Die Stützlast des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden.
  • Allgemeine Bedingungen: Zulässige Gesamtmasse Anhänger  ≤ zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges.


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